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   BVerwG, 05.06.2012 - 10 B 14.12   

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https://dejure.org/2012,13777
BVerwG, 05.06.2012 - 10 B 14.12 (https://dejure.org/2012,13777)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2012 - 10 B 14.12 (https://dejure.org/2012,13777)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 10 B 14.12 (https://dejure.org/2012,13777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 36 Abs. 2 S. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anspruch auf Familiennachzug eines in Teheran lebenden Elternteils zu einem erwachsenen Kind in Deutschland bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2012 - 10 B 14.12
    Die Beschwerde macht hierzu im Schriftsatz vom 29. Februar 2012 geltend, das Berufungsgericht verletze die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - (InfAuslR 1996, 341), wonach es für eine Visumerteilung aus Härtegründen ausreiche, wenn die Lebenshilfe durch ein Familienmitglied in Deutschland erbracht werde/erbracht werden solle.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 3 B 17.10

    Iran; Berufung; Visum; Härte; außergewöhnlich (verneint); Krankheit; Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2012 - 10 B 14.12
    V OVG Berlin-Brandenburg - 19.12.2011 - AZ: OVG 3 B 17.10.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2012 - 5 N 29.09

    Namensänderung; Vorname; selbstgewählt; Hinzufügung zu weiteren Vornamen;

    Dies reicht zur Begründung einer Divergenzrüge nicht aus (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse vom 26. November 1998 und vom 1. Juli 1998, a.a.O.; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 5. Juni 2012 - BVerwG 10 B 14.12 -, juris Rn. 5, vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 B 141.11 -, juris Rn. 4 sowie vom 29. Mai 2012 - BVerwG 8 B 32.12 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 19.16

    Rücktritt von der zahnärztlichen Prüfung Anforderungen an die Geltendmachung

    Dies reicht indes zur Begründung einer Divergenzrüge nicht aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 -, Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 = juris Rn. 8, vom 5. Juni 2012 - BVerwG 10 B 14.12 -, juris Rn. 5, vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 B 141.11 -, juris Rn. 4, sowie vom 29. Mai 2012 - BVerwG 8 B 32.12 -, juris Rn. 7).
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